RW Fakultät

Öffnungszeiten der RW Bibliothek über Weihnachten/Neujahr

Alle Jahre wieder könnte man sagen: Die Öffnungszeiten der Bayreuther Universitätsbibliotheken für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind nun bekannt. Wobei es – bis auf eine Ausnahme – nicht viel zu erzählen gibt: Vom 24.12.2008 bis einschließlich 06.01.2009 sind die Zentralbibliothek und alle Teilbibliotheken geschlossen. Das sind immerhin fast 2 Wochen, in denen nun mancher Jurist heimatlos wird. 

Auch vor Weihnachten gibt es geänderte Öffnungszeiten: Am 22.12. hat die RW Bibliothek (unverändert) von 08.00-24.00 Uhr geöffnet, am 23.12. von 08.00-16.00 Uhr. Wer angesichts der zwei Wochen ohne Bibliothek Entzugserscheinungen fürchtet kann beruhigt sein: Als “Weihnachtsgeschenk” für die zwei Wochen besteht die Möglichkeit pro Person bis zu 5 Bücher mit 31er Signatur (also Bücher, die sonst nicht ausleihbar sind!) vom 22.12. bis 07.01.09, 10 Uhr auszuleihen. Das Fest der Liebe berührt eben alle. Sogar die Bibliotheksleitung.

Studium, Universität

Masterstudiengang Law & Economics an der Universität Bayreuth

Neu eingeführt zum Wintersemester 2008/09 wurde der Masterstudiengang Law & Economics an der Universität Bayreuth. Zielgruppe des neu geschaffenen Studiengangs sind  Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums, die über das Erste Staatsexamen verfügen. Der interdisziplinäre Studiengang bietet den Teilnehmern die Möglichkeit spezielles und praxisrelevantes Wissen im Bereich des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen Analyse des Rechts zu erwerben.

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RW Fakultät, Universität

Studienanfänger im Wintersemester 2008/09 an der Uni Bayreuth

Nachdem bereits gestern die endgültigen Studierendenzahlen für das Wintersemester 2008/09 veröffentlicht wurden, sind nun auch die genauen Zahlen der Studienanfänger für dieses Semester bekannt geworden. 

Die Studienanfänger im Wintersemester 2008/09 teilen sich (für die RW Fakultät) demnach wie folgt auf:

  • Jura: 234
  • BWL: 223
  • VWL (IW): 66
  • VWL (Economics): 26
  • Gesundheitsökonomie: 58
  • Sportökonomie: 88
  • Studium, Universität

    Wintersemester 2008/09 an der Uni Bayreuth

    Das neue Semester hat vor gerademal einer Woche begonnen und schon stehen die endgültigen Zahlen für das Wintersemester 2008/09 der Universität Bayreuth fest. Insgesamt ist eine leichte Steigerung der Gesamtzahl der Bayreuther Studierenden auf 9044 Einschreibungen im Vergleich zu 9031 im Vorjahr zu beobachten. Die Zahl der Neueinschreibungen verzeichnet einen größeren Zuwachs, so haben sich mit Stand vom 17. Oktober 1829 Personen neu eingeschrieben, rund 150 mehr als im Vorjahr. Bei den ersten Fachsemestern, zu denen auch Studiengangsumsteiger gehören, sogar ungefähr 200 Personen mehr. Besonders die Zahl der Studenten, die erstmals ein Studium beginnen ist für die Uni Bayreuth wichtig, da sie das entscheidende Maß für die Ausbauplanungen der Hochschulen der bayerischen Staatsregierung – und damit für die finanziellen Mittel – darstellt. Die Zahl der Neueinschreibungen ist damit um mehr als 100 Personen größer als im Ausbauplan der Staatsregierung für die Uni Bayreuth festgelegt.

     

    Betrachtet man die Studentenzahlen im Hinblick auf die einzelnen Fakultäten, so ist ohne Überraschung die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät mit 3270 Studenten die größte der sechs Fakultäten in Bayreuth.1 Die RW Fakultät wird gefolgt von (nach Größe geordnet): Die Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften (1860, plus 25), die Kulturwissenschaftliche Fakultät (1361, minus 77), die Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät (1033, minus 70), die Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik (765, minus sechs) und die Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften (620, plus 29).

    Auch die Herkunft der Studenten liefert wenig Überraschendes: Gerade einmal 7,5 Prozent der Bayreuther Studenten haben ihre Hochschulzugangsberechtigung auch in Bayreuth erworben.2 Immerhin 24 Prozent der Studierenden kommen aus Oberfranken und der Oberpfalz, weitere 20,3 Prozent aus dem restlichen Bayern. Die Mehrheit von 36,1 Prozent, die in Bayreuth ein Studium beginnt, stammt aus den übrigen Bundesländern, weitere 12 Prozent aus dem Ausland. 
    1. Das sind 23 Studenten weniger als im selben Semester des Vorjahres []
    2. Deutlicher wird dies an den Zahl der Jurastudenten, die damals mit mir an der Uni Bayreuth anfingen. Gerade mal eine Hand voll stammte aus Bayreuth, ein einstelliger Prozentsatz aus Oberfranken. []

    Insight, Internet

    Crane Poole & Schmidt

    Boston Legal ist zurück! Die erste Folge der fünften Staffel wird Montag (auf Englisch) auf ABC ausgestrahlt. Die Fernsehserie um den Alltag der Anwälte Alan Shore (James Spader) und Denny Crane (William Shatner) aus der Bostoner Anwaltskanzlei “Crane, Poole & Schmidt” wurde bereits mit zahlreichen Preisen und Nominierungen geehrt.  

    Während die deutschen Zuschauer noch auf die Ausstrahlung der vierten Staffel in Deutsch warten (welche laut der Pressesprecherin von VOX voraussichtlich im Herbst diesen Jahres in Deutschland starten soll) zeichnet sich mit der nur 13 Folgen umfassenden 5. Staffel von Boston Legal das Ende der Serie ab. Weitere Staffeln sind nicht geplant. 

    Alle Fans von Alan Shore und Denny Crane dürfen sich trotzdem freuen: Die beiden wurden dieses Jahr erneut für den Emmy nominiert. William Shatner in der Kategorie “Outstanding Supporting Actor in a Drama Series” (welche er 2005 schon gewann). James Spader in der Kategorie “Outstanding Lead Actor in a Drama Series” die er schon 2005 und 2007 für sich verbuchen konnte. 

    “Never lost, never will! Denny Crane.”

    Bayreuth, Internet

    Die Erde ist sicher! Vorerst.

    Die befürchteten Schwarzen Löcher sind erstmal ausgeblieben: Der weltweit größte Teilchenbeschleuniger (Large Hadron Collider – LHC) nahe Genf hat heute erfolgreich seinen ersten Testlauf absolviert. Der Teilchenbeschleuniger welcher an der Grenze von Frankreich und der Schweiz liegt wird vom Europäischen Teilchenforschungslabor (European Organization for Nuclear Research) CERN betrieben und ist nach Eigenaussage in den nächsten Monaten voll einsatzbereit. Auch wenn bei diesem ersten Test alles problemlos abgelaufen ist gibt es bereits eine Anleitung wie man sich im unwahrscheinlichen Falle eines Schwarzen Loches bestenfalls verhalten solle um möglichst lange in diesem zu überleben und was schlimmstenfalls passieren könnte. Zwar wurde bereits mehrfach bestätigt, dass die Erde durch den Test (noch) nicht zerstört wurde, dem scheint sich jedoch nicht jeder anschließen zu können.

    Und auch Bayreuths Straßen sind heute wieder ein Stück sicherer geworden: Der TÜV hat ohne Klagen meine um mehrere Monate verpasste Haupt- und Abgasuntersuchung abgenommen. Jetzt ist erst mal wieder 2 Jahre Ruhe. 1,5 Jahre um genau zu sein, die Monate, die man nach dem fälligen Termin wartet werden nämlich nicht angerechnet.

    Bayreuth, RW Fakultät

    Bayreuth ist sicher!

    Das Leben in Bayreuth gestaltet sich für die 73.000 Einwohner der oberfränkischen Metropole wunderbar. Vielleicht nicht immer sorgenfrei bei 5,2% Arbeitslosenquote, die Zahl der Vergehen und Verbrechen muss aber dennoch geradezu paradiesisch gering sein. Klar gibt es ein paar Ausnahmen, aber welche Stadt hat die nicht? Mal werden Drogen in Überraschungseiern versteckt, eine Frau ertrinkt mitten im Bayreuther Hofgarten und ein Fahrraddieb liefert sich eine Schießerei mit der Polizei. Aber trotz allem scheinen die Bayreuther Polizisten viel Zeit zu haben.

    Das lässt zumindest das Tütchen vermuten welches ich heute Nachmittag auf dem Parkplatz der RW Fakultät in Bayreuth an meine regennasse Windschutzscheibe geklemmt fand. Ähnlich denen, welche die Polizei in Bayreuth öfters einsammelt, jedoch ohne denselben Inhalt. Auch keine handgeschrieben Notiz eines Kommilitonen, der sich beim Ausparken verschätzt hat. Und auch keine anonymen Liebesbekundungen. Stattdessen zwei Verwarnungen mit Zahlungsaufforderung. Der gestresste Jurastudent soll gegen § 29 und gegen § 47 StVO verstoßen haben. Und “den Termin zur Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung um mehr als 2 Monate” verschlafen haben.

    Bayreuth scheint wirklich eine sichere Stadt zu sein. Und arm. Oder langweilig. Anders kann ich mir nicht erklären, dass unsere Polizei an einem Montag Nachmittag ihre Dienstzeit damit verbringt den Uni Parkplatz nach abgelaufenen Plaketten abzusuchen. 

    In gewisser Weise bin ich den beiden Beamten aber auch dankbar. Nicht nur, dass sie mich an den vergessenen TÜV Termin erinnert und mit 2 x 15 Euro ein niedrigeres Bußgeld als eigentlich vorgeschrieben verlangt haben. Wären sie wenige Wochen später gekommen hätten neben 80 Euro auch noch 2 Punkte in Flensburg folgen können. Aber wie gesagt, das Jurastudium ist schuld!
    Für die nächste Hauptuntersuchung werde ich die Online-Erinnerung des TÜV Süd nutzen. Aber bis dahin ist hoffentlich auch mein Studium abgeschlossen. Dann gibts keine Ausreden mehr.

    Copyright, Internet, Netzfreiheit

    Internet vs. Scientology

    Der Sachverhalt ist an sich nicht neu: Videos, die sich kritisch mit Scientology auseinandersetzen wurden bereits mehrfach in der Vergangenheit von YouTube gelöscht (ebenso wie Useraccounts und ganze Channels). Die Anzahl der gelöschten Videos und der Auftraggeber dieser Löschaktion verdient jedoch etwas mehr Aufmerksamkeit.  

    Der Sachverhalt: Zwischen Donnerstag Nacht und Freitag Morgen wurden über einen Zeitraum von 12 Stunden insgesamt 4000 (!) Videos von YouTube gelöscht. Ursache hierfür waren Beschwerden auf Grundlage des Digital Millenium Copyright Act (DMCA), eingereicht durch eine Gruppe namens “American Rights Counsel LLC”. Bei der eingereichten “DMCA notice” handelt es sich um eine Nachricht an ein Unternehmen, in welcher dieses auf Copyright Verstöße auf dessen Website hingewiesen und um deren Behebung angehalten wird.

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    Copyright, Internet, Juristisches

    Geschützte Gesetze

    Andere Länder, andere Sitten: Während in Deutschland Gesetze und Verordnungen gemäß § 5 Abs. I UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießen (sofern es sich dabei um die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Form handelt) gibt es diese Freiheit in den meisten amerikanischen Bundesstaaten nicht.

    Am Beispiel Kalifornien wird deutlich, wie profitträchtig sich die eigenen Gesetze vermarkten lassen: Zwar sind die kalifornischen Gesetze und Verordnungen online einsehbar (wie das auch in Deutschland vom BMJ löblich umgesetzt wurde), jedoch genießen diese von Seiten der Regierung urheberrechtlichen Schutz. Kalifornien schreibt seinen Bürgern nicht nur vor wie auf diese Gesetze zugegriffen werden soll, sondern v.a. auch wieviel sie dafür zu bezahlen haben. Verboten sind zudem die Speicherung und Verbreitung der Gesetzestexte ohne Erlaubnis. 

    Um welche Größenordnung es sich hier handelt mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Der 38-teilige “California Code of Regulations”, der vom Gesundheitswesen bis hin zu Fahrzeugversicherungen alles regelt kostet als digitale Kopie ganze $1,556, die gedruckte Version schlägt mit $2,315 zu Buche. Zusammen mit allen anderen verkauften Gesetzen ermöglicht dies dem Staat Kalifornien jährliche Einnahmen von insgesamt $880,000 (ca. 615.000 Euro).

    Während man also in Deutschland um einen möglichst einfachen und kostenlosen Zugang zu den Gesetzen bemüht ist, ist man in Amerika andere Wege gegangen: Ursprünglich beauftragt die Regierung eine Firma wie LexisNexis mit der Vermarktung und dem Druck ihrer Gesetze. Auch der Hauptkonkurrent von LexisNexis, Thomson West (Westlaw), vertreibt die Gesetzestexte (allerdings ohne urheberrechtlichen Anspruch auf die Texte) auf Grundlage eines Vertrages mit dem Staat Kalifornien. Beiden Firmen ist gemein, dass sie den einzigen Weg darstellten um (legal) an die Gesetzestexte zu kommen. Durch die Zunahme der Internetnutzung folgte schließlich auch eine Vermarktung der Texte über die Onlineplattformen der jeweiligen Anbieter, jedoch immer in einem vermarktungstechnisch einfach zu handhabenden Format: Herunterladen und Ausdrucken größerer Abschnitte soll möglichst vermieden werden. 

    Für bestimmte Gesetze gibt es zwar auch kostenlosen Zugang, dieser ist aber keinesfalls vergleichbar mit der Bezahlversion des jeweiligen Anbieters oder unserem deutschen Standard. Zwar wünscht man sich in Kalifornien auch die Verbreitung der eigenen Gesetze, jedoch nur wenn deren Copyright gewahrt wird und sie Gewinne für den Staat abwerfen. 

    Eben jenes Verhalten der Bundesstaaten hat Carl Malamud, einen Bewohner Kaliforniens, dazu bewegt mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion auf diese Umstände hinzuweisen: Wohlwissend um die rechtliche Problematik seiner Handlung (und die daraus folgenden Konsequenzen erhoffend) veröffentlichte er den Eingangs erwähnten California Code of Regulations kostenlos auf seiner Website. Malamud’s Absicht ist, neben der Mobilisierung einer breiten Öffentlichkeit für dieses Problem, auch die Anstrengung eines Verfahrens gegen ihn, von dessen Ergebnis er sich eine endgültige Aufhebung der strengen Urheberrechtsbestimmungen für die nationalen Gesetze erhofft. Malamud, der auf diesem Gebiet kein Unbekannter ist, hat zur Finanzierung des Rechtsstreits über seine Nonprofit Organisation bereits 2 Mil. Dollar eingenommen und darf auf die Unterstützung zahlreicher Professoren amerikanischer Law Schools bauen. Sieht so aus, als ob den USA in diesem Punkt noch einiges an Entwicklungsarbeit bevor steht, auch wenn Malamud’s Vorstoß nicht der erste dieser Art ist. Weitere Infos bei pressdemocrat.com.

    Gerichte, Juristisches

    Angst vor Schwarzen Löchern

    Das LHC (Large Hadron Collider) ist der weltweit größte Teilchenbeschleuniger, der am 10. September seinen Testbetrieb aufnehmen soll. Betrieben vom Europäischen Teilchenforschungslabor (European Organization for Nuclear Research) CERN in Genf setzt der Teilchenbeschleuniger mit einem Gesamtumfang von 27 km neue Maßstäbe, einige beeindruckende Fotos dazu gibt es hier zu sehen. 

    Abgesehen von der technischen Faszination, die von einer Maschine ausgeht, die bestenfalls (?) schwarze Löcher erzeugt hat das Projekt nun auch eine juristische Seite bekommen: Gerade in der Printausgabe der Financial Times gelesen, dass sich nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (!) mit dem LHC beschäftigen durfte. Laut FTD hat eine private Initiative einen “Antrag auf einstweilige Verfügung” eingereicht. Begründung: Die durch den Teilchenbeschleuniger könnten erzeugten Schwarzen Löcher könnten die Erde verschlucken. 

    Nachdem sowohl eine Expertenkommission von CERN als auch die deutsche Kommission für Elementarteilchenphysik das LHC als sicher bewertet haben hat der Europäische Gerichtshof die Forderung den Testbetrieb zu stoppen abgewiesen. Unklar ist jedoch weiterhin das Ergebnis der eigentlichen Grundrechtsbeschwerde der Initiative, da der Gerichtshof noch mit der Prüfung der Zulässigkeit beschäftigt ist. Der erste Vollbetrieb des Teilchenbeschleunigers ist für Ende des Jahres geplant.