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	<title>Jurablog &#187; Copyright</title>
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	<description>Blog über das Jurastudium an der Universität Bayreuth und alles, wofür daneben noch Zeit bleibt.</description>
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		<title>Google Book Search im Einsatz an der UB Bayreuth</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 14:28:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es ist schon einige Zeit her, seit der Beck Blog auf Web 2.0-Anwendungen in der bibliothekarischen Praxis hingewiesen hat. In der dort erw&#228;hnten Praesentation ging es u.a. auch um die Google Book Search API, welche es erm&#246;glicht, den Inhalt der Google B&#252;chersuche elegant in eine Bibliothekskatalog (und selbstverst&#228;ndlich auch deren Website und Suche) einzubinden. Mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon einige Zeit her, seit der Beck Blog auf <a href="http://blog.beck.de/2008/11/13/web-20-anwendungen-in-der-bibliothekarischen-praxis" target="_blank">Web 2.0-Anwendungen in der bibliothekarischen Praxis</a> hingewiesen hat. In der dort erw&#228;hnten <a href="http://jurawiki.de/Web2.0AnwendungenInDerBibliothekarischenPraxis" target="_blank">Praesentation</a> ging es u.a. auch um die <a href="http://code.google.com/intl/de-DE/apis/books" target="_blank">Google Book Search API</a>, welche es erm&#246;glicht, den Inhalt der <a href="http://books.google.de" target="_blank">Google B&#252;chersuche</a> elegant in eine Bibliothekskatalog (und selbstverst&#228;ndlich auch deren Website und Suche) einzubinden.</p>
<p><span id="more-336"></span></p>
<p>Mit der Einf&#252;hrung des neuen Content-Management Systems an der Universit&#228;t Bayreuth wurde auch die bisherige <a href="http://www.ub.uni-bayreuth.de/de/index.html" target="_blank">Website der Universit&#228;tsbibliothek</a> komplett &#252;berarbeitet. Nach der Aktualisierung bietet der <a href="http://opac.uni-bayreuth.de:8080/InfoGuideClient/start.do?Login=opacweb" target="_blank">Katalog der UB</a> nun neben der Anzeige von Inhaltsverzeichnissen als PDF bei ausgew&#228;hlten B&#252;chern auch die M&#246;glichkeiten den Inhalt des gesuchten Buches via Google B&#252;chersuche online zu betrachten. Nat&#252;rlich nur im Rahmen dessen, was der Verlag Google zugestanden hat. Dann aber immerhin bis in die 80er Jahre zur&#252;ck. Gerade bei nicht vor Ort oder per Fernleihe erh&#228;ltlichen B&#252;chern liegt der Vorteil auf der Hand.</p>
<p>Daneben ver&#246;ffentlicht die Ub nun auch ihre <a href="http://sv.ub.uni-bayreuth.de/public/NeuErw/00/06/index.html" target="_blank">Neuerwerbungslisten</a> online. Aufgeteilt nach F&#228;chern erh&#228;lt man so einen &#220;berblick &#252;ber die Neuanschaffungen (aus Studiengeb&#252;hren). Im M&#228;rz 2009 immerhin &#252;ber 200 Neuanschaffungen f&#252;r die RW Bibliothek.</p>
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		<title>Internet vs. Scientology</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 15:14:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jurablog</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Sachverhalt ist an sich nicht neu: Videos, die sich kritisch mit Scientology auseinandersetzen wurden bereits mehrfach in der Vergangenheit von YouTube gel&#246;scht (ebenso wie Useraccounts und ganze Channels). Die Anzahl der gel&#246;schten Videos und der Auftraggeber dieser L&#246;schaktion verdient jedoch etwas mehr Aufmerksamkeit.   Der Sachverhalt: Zwischen Donnerstag Nacht und Freitag Morgen wurden &#252;ber einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sachverhalt ist an sich nicht neu: Videos, die sich kritisch mit Scientology auseinandersetzen wurden <a href="http://en.wikinews.org/wiki/Tom_Cruise_Scientology_promotional_video_leaked_to_the_Internet" target="_blank">bereits</a> <a href="http://post-atomic.blogspot.com/2008/04/jason-beghe-actor-anti-scientology.html" target="_blank">mehrfach</a> in der Vergangenheit von YouTube gel&#246;scht (ebenso wie Useraccounts und ganze <a href="http://www.chillingeffects.org/weather.cgi?WeatherID=605" target="_blank">Channels</a>). Die Anzahl der gel&#246;schten Videos und der Auftraggeber dieser L&#246;schaktion verdient jedoch etwas mehr Aufmerksamkeit.  </p>
<p>Der Sachverhalt: Zwischen Donnerstag Nacht und Freitag Morgen wurden &#252;ber einen Zeitraum von 12 Stunden insgesamt 4000 (!) Videos von YouTube gel&#246;scht. Ursache hierf&#252;r waren Beschwerden auf Grundlage des <a title="DMCA" href="http://w2.eff.org/IP/DMCA/hr2281_dmca_law_19981020_pl105-304.html" target="_blank">Digital Millenium Copyright Act</a> (DMCA), eingereicht durch eine Gruppe namens &#8220;American Rights Counsel LLC&#8221;. Bei der eingereichten &#8220;DMCA notice&#8221; handelt es sich um eine Nachricht an ein Unternehmen, in welcher dieses auf Copyright Verst&#246;&#223;e auf dessen Website hingewiesen und um deren Behebung angehalten wird.</p>
<p><span id="more-269"></span></p>
<p>Soweit ein legitimer Vorgang, w&#228;ren nicht die meisten der scientology-kritischen gel&#246;schten Videos von den Urhebern selbst auf YouTube ver&#246;ffentlicht worden. Bei den gel&#246;schten Videos handelt es sich u.a. um Berichte aus <a href="http://de.youtube.com/watch?v=T18rj8c3O2A" target="_blank">Deutschland</a> und <a href="http://uk.youtube.com/watch?v=XzFO4M2joBA" target="_blank">Australien</a>, das Video eines &#8220;<a href="http://www.youtube.com/watch?v=fd78vId2Uns" target="_blank">City Commission meeting</a>&#8221; aus Clearwater (Florida) und mehrere Videos von <a href="http://www.youtube.com/watch?v=6eIUOhMBIuE" target="_blank">Anonymous an Scientology</a>.<sup>1</sup> <a href="http://ocmb.xenu.net/ocmb/viewtopic.php?t=28969&amp;postorder=asc" target="_blank">Einigen Uploadern</a> der gel&#246;schten Videos wurde auch der ganze YouTube Account gesperrt (wenn es zu mehreren vermeintlichen Copyrightverletzungen kam). </p>
<p>Neben der Anzahl der gel&#246;schten Videos erscheint auch der Auftraggeber der L&#246;schaktion einen genaueren Blick wert. Sucht man im Internet nach einer Gruppe namens &#8220;American Rights Counsel LLC&#8221; und einer M&#246;glichkeit diese zu kontaktieren so findet man kein zufrieden stellendes Ergebnis. Wie ein Kommentar einer Diskussion auf YouTube treffend bemerkt &#8220;scheint diese Gruppe au&#223;erhalb der Aktion auf YouTube nicht zu existieren&#8221;. Nach einer Reihe von Protesten und sog. &#8221;DMCA counter-notices&#8221;<sup>2</sup> an YouTube gelang es betroffenen Usern einen Teil der gesperrten Accounts wieder aktivieren zu lassen und einige Videos auch wieder online verf&#252;gbar zu machen. </p>
<p>Anzumerken ist, dass American Rights Counsel LLC f&#252;r einige Videos definitiv keine verletzten Urheberrechte melden d&#252;rfte, da einige der betroffenen Videos von deren Urhebern gedreht und hochgeladen wurden. Dies k&#246;nnte brisant f&#252;r den Auftraggeber der L&#246;schungen werden, da eine &#8221;DMCA notice&#8221; als eidesstattliche Erkl&#228;rung gilt, was letztendlich zu Meineid f&#252;hren k&#246;nnte. Dies scheint nach momentanem Kenntnisstand aber unwahrscheinlich, da YouTube jede Anfrage bez&#252;glich der L&#246;schaktion, bzw. dessen Auftraggeber mit Verweis auf seine Terms of Service abblockt. Unklar ist zudem, ob die American Rights Counsel LLC im Auftrag, bzw. f&#252;r Scientology handelt. Auch wenn die Vermutung nach dieser Aktion nahe liegt. Weitere Informationen bei <a href="http://www.eff.org/deeplinks/2008/09/massive-takedown-anti-scientology-videos-youtube" target="_blank">EFF</a>.</p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_269" class="footnote">Anonymous ist eine Internetbewegung, die sich &#252;ber Foren und Blogs organisiert. Beitreten kann jeder, der ihren Grunds&#228;tzen zustimmt. Entstanden ist die Gruppe nach der Entfernung des <a href="http://gawker.com/5002269/the-cruise-indoctrination-video-scientology-tried-to-suppress" target="_blank">Tom Cruise Interviews</a> durch Scientology, was als Zensur aufgefasst und mit <a href="http://www.heise.de/security/DDoS-Angriffe-fuer-Redefreiheit--/news/meldung/102436" target="_blank">DDos-Angriffen</a> gegen Scientology Websites &#8220;vergolten&#8221; wurde. Seit Anfang des Jahres ist Anonymous dazu &#252;bergegangen seine Demonstrationen vom Internet auf die Stra&#223;e zu verlagern. Weitere Informationen <a href="http://www.heise.de/newsticker/YouTube-als-Schlachtfeld-fuer-Anonymous-gegen-Scientology--/meldung/106722" target="_blank">hier</a>.</li><li id="footnote_1_269" class="footnote">YouTube ist gesetzlich verpflichtet Videos auf Anfrage aus seinem Angebot zu entfernen, unabh&#228;ngig davon, ob die L&#246;schung berechtigt ist. Daf&#252;r steht dem betroffenen Uploader des Videos die M&#246;glichkeit eines &#8220;counter-notice&#8221; zu, welche YouTube verpflichtet das Video wieder online zu stellen. Ab diesem Punkt eigentlich eine Sache f&#252;r die Gerichte.</li></ol>]]></content:encoded>
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		<title>Gesch&#252;tzte Gesetze</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Sep 2008 13:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jurablog</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Andere L&#228;nder, andere Sitten: W&#228;hrend in Deutschland Gesetze und Verordnungen gem&#228;&#223; § 5 Abs. I UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genie&#223;en (sofern es sich dabei um die im Bundesgesetzblatt ver&#246;ffentlichte Form handelt) gibt es diese Freiheit in den meisten amerikanischen Bundesstaaten nicht. Am Beispiel Kalifornien wird deutlich, wie profittr&#228;chtig sich die eigenen Gesetze vermarkten lassen: Zwar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Andere L&#228;nder, andere Sitten: W&#228;hrend in Deutschland Gesetze und Verordnungen gem&#228;&#223; § 5 Abs. I UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genie&#223;en (sofern es sich dabei um die im Bundesgesetzblatt ver&#246;ffentlichte Form handelt) gibt es diese Freiheit in den meisten amerikanischen Bundesstaaten nicht.</p>
<p>Am Beispiel Kalifornien wird deutlich, wie profittr&#228;chtig sich die eigenen Gesetze vermarkten lassen: Zwar sind die kalifornischen Gesetze und Verordnungen online einsehbar (wie das auch in Deutschland vom BMJ <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/" target="_blank">l&#246;blich umgesetzt wurde</a>), jedoch genie&#223;en diese von Seiten der Regierung urheberrechtlichen Schutz. Kalifornien schreibt seinen B&#252;rgern nicht nur vor wie auf diese Gesetze zugegriffen werden soll, sondern v.a. auch wieviel sie daf&#252;r zu bezahlen haben. Verboten sind zudem die Speicherung und Verbreitung der Gesetzestexte ohne Erlaubnis. </p>
<p>Um welche Gr&#246;&#223;enordnung es sich hier handelt mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Der 38-teilige &#8220;California Code of Regulations&#8221;, der vom Gesundheitswesen bis hin zu Fahrzeugversicherungen alles regelt kostet als digitale Kopie ganze $1,556, die gedruckte Version schl&#228;gt mit $2,315 zu Buche. Zusammen mit allen anderen verkauften Gesetzen erm&#246;glicht dies dem Staat Kalifornien j&#228;hrliche Einnahmen von insgesamt $880,000 (ca. 615.000 Euro).</p>
<p>W&#228;hrend man also in Deutschland um einen m&#246;glichst einfachen und kostenlosen Zugang zu den Gesetzen bem&#252;ht ist, ist man in Amerika andere Wege gegangen: Urspr&#252;nglich beauftragt die Regierung eine Firma wie LexisNexis mit der Vermarktung und dem Druck ihrer Gesetze. Auch der Hauptkonkurrent von LexisNexis, Thomson West (Westlaw), vertreibt die Gesetzestexte (allerdings ohne urheberrechtlichen Anspruch auf die Texte) auf Grundlage eines Vertrages mit dem Staat Kalifornien. Beiden Firmen ist gemein, dass sie den einzigen Weg darstellten um (legal) an die Gesetzestexte zu kommen. Durch die Zunahme der Internetnutzung folgte schlie&#223;lich auch eine Vermarktung der Texte &#252;ber die Onlineplattformen der jeweiligen Anbieter, jedoch immer in einem vermarktungstechnisch einfach zu handhabenden Format: Herunterladen und Ausdrucken gr&#246;&#223;erer Abschnitte soll m&#246;glichst vermieden werden. </p>
<p>F&#252;r bestimmte Gesetze gibt es zwar auch kostenlosen Zugang, dieser ist aber keinesfalls vergleichbar mit der Bezahlversion des jeweiligen Anbieters oder unserem deutschen Standard. Zwar w&#252;nscht man sich in Kalifornien auch die Verbreitung der eigenen Gesetze, jedoch nur wenn deren Copyright gewahrt wird und sie Gewinne f&#252;r den Staat abwerfen. </p>
<p>Eben jenes Verhalten der Bundesstaaten hat Carl Malamud, einen Bewohner Kaliforniens, dazu bewegt mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion auf diese Umst&#228;nde hinzuweisen: Wohlwissend um die rechtliche Problematik seiner Handlung (und die daraus folgenden Konsequenzen erhoffend) ver&#246;ffentlichte er den Eingangs erw&#228;hnten California Code of Regulations kostenlos auf seiner <a href="http://public.resource.org/" target="_blank">Website</a>. Malamud&#8217;s Absicht ist, neben der Mobilisierung einer breiten &#214;ffentlichkeit f&#252;r dieses Problem, auch die Anstrengung eines Verfahrens gegen ihn, von dessen Ergebnis er sich eine endg&#252;ltige Aufhebung der strengen Urheberrechtsbestimmungen f&#252;r die nationalen Gesetze erhofft. Malamud, der auf diesem Gebiet kein Unbekannter ist, hat zur Finanzierung des Rechtsstreits &#252;ber seine Nonprofit Organisation bereits 2 Mil. Dollar eingenommen und darf auf die Unterst&#252;tzung zahlreicher Professoren amerikanischer Law Schools bauen. Sieht so aus, als ob den USA in diesem Punkt noch einiges an Entwicklungsarbeit bevor steht, auch wenn Malamud&#8217;s Vorsto&#223; <a href="http://www.pddoc.com/copyright/Veek_vs_Southern_Bldg_Code.htm" target="_blank">nicht der erste dieser Art</a> ist. Weitere Infos bei <a href="http://www.pressdemocrat.com/article/20080903/NEWS/809030309/1350&amp;title=Getting_access__one_document_at_a_time" target="_blank">pressdemocrat.com</a>.</p>
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