Geschützte Gesetze
Copyright, Internet, Juristisches (3)
Andere Länder, andere Sitten: Während in Deutschland Gesetze und Verordnungen gemäß § 5 Abs. I UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießen (sofern es sich dabei um die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Form handelt) gibt es diese Freiheit in den meisten amerikanischen Bundesstaaten nicht.
Am Beispiel Kalifornien wird deutlich, wie profitträchtig sich die eigenen Gesetze vermarkten lassen: Zwar sind die kalifornischen Gesetze und Verordnungen online einsehbar (wie das auch in Deutschland vom BMJ löblich umgesetzt wurde), jedoch genießen diese von Seiten der Regierung urheberrechtlichen Schutz. Kalifornien schreibt seinen Bürgern nicht nur vor wie auf diese Gesetze zugegriffen werden soll, sondern v.a. auch wieviel sie dafür ...