Bayreuth, Juristisches

Tatort Hofgarten Bayreuth

Bei dem Bayreuther Hofgarten, ebenso wie bei der Eremitage in Bayreuth, handelt es sich um frei zugängliche Parkanlagen, die von der Bayerischen Schlösserverwaltung verwaltet werden. Besonders der Hofgarten ist Dank seiner unmittelbaren Innenstadtlage gerade in den warmen Monaten ein beliebtes Ziel für Jogger, Sonnenanbeter, Studenten, Jugendliche und nicht zuletzt auch für die Busladungen mit Touristen, welche Jahr für Jahr – besonders komprimiert in der Festspielzeit – dem Wohn- und Sterbehaus und dem dahinter liegenden Grab von Richard Wagner (Villa Wahnfried) einen Besuch abstatten.

Letztere dürften durch den Erlass des neuen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes weit weniger betroffen sein als die ansässigen Bayreuther, die den Park gerne zum Sonnen, Musik hören, Grillen und besonders zum Durchqueren per Fahrrad nutzen. Allen Schildern an den Eingängen zum Trotz, die auf das Fahrradfahr-Verbot hinweisen, wird der Hofgarten als Bindeglied zwischen Innenstadt und Universität seit Jahren ungestört täglich von Fahrradfahrern genutzt. Annehmbare alternative Ausweichrouten, die nicht mit vielbefahrenen Straßen identisch sind, fehlen.

Ebenfalls weitgehend ungestört zelebrieren auch die Bayreuther Jugendlichen seit Jahrzehnten laue Sommernächte auf der großen (Liege-)Wiese im Hofgarten. Bis spät in die Nacht, bzw. solange es die Temperaturen zulassen, dient der Hofgarten als beliebter Treffpunkt zum Grillen, Sonnen oder einfach nur zum Freunde treffen. Wurden diese “Naturfreunde” in den letzten Jahren vermehrt von der Ordnungswacht, die täglich im Sommer den Park nach alkoholkonsumierenden, Lärm, Müll und Feuer verursachenden Personen absucht und diese ggf. zum Verlassen des Parks auffordert gestört, so könnte die sonst so friedliche Parkidylle bald ein Ende finden.

Die seit Jahren steigende Zahl der Verstöße in den Parks (Gebäude werden vermüllt und beschmiert, Vegetationsflächen werden betreten und mit Rädern befahren, Trampelpfade entstehen…) habe den Erlass des Landesstraf- und Verordnungsgesetz unumgänglich gemacht, die bisherige Praxis mit der Abmahnung und der Möglichkeit, den privatrechtlichen Weg zu beschreiten, sei gänzlich unpraktikabel gewesen. Der Beschluss des Landtages hat nun eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, womit die Schlösserverwaltung hoheitlich vorgehen kann: Bei Bedarf kann nun auch die Polizei eingeschalten werden, die sich bisher aus diesen Angelegenheiten heraushalten konnte mit der Argumentation, dass es sich bei den Parks in der Regel um keine gemeindlichen Flächen handle.

Als ein Pilotprojekt wird das Landesstraf- und Verordnungsgesetz jetzt in Hofgarten und Eremitage ausprobiert und getestet, inwieweit sich die Vorgaben des Gesetzes umsetzen lassen. Die beiden Parks weisen hierfür eine optimale Größe auf, da sie nicht so groß wie der Englische Garten in München, aber auch nicht so klein wie das Bamberger Rosengärtchen seien. Unklar ist noch, ob am Ende der Testphase jeder Park seine eigene Verordnung bekommt.

Ob das gesetzte Ziel, ein friedliches Nebeneinander der verschiedenen Gruppen zu ermöglichen, durch Polizeieinsatz erreicht werden kann bleibt aber zu bezweifeln. Fast schon traditionsgemäß füllen sich die Grasflächen des Parks zu Beginn des Sommers – eine Ausweichoption besteht für die Bayreuther Jugendlichen kaum (vom kostenpflichtigen Kreuzsteinbad abgesehen). Ebenso die Fahrradproblematik wird dadurch nicht einfach gelöst sondern nur verschoben. Der Sommer wird zeigen, wie weit sich die Bayreuther Polizei im Hofgarten engagieren will.

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