Studium, Universität

Hausarbeiten Bayreuth WS 2006/07

01.08.2006 | 2 Comments

Mit der gestrigen Veröffentlichung der großen BGB Hausarbeit sind nun alle 6 Hausarbeiten für die aktuellen Semesterferien “vorlesungsfreie Zeit” online verfügbar. Vor allem die Hausarbeiten im Bürgerlichen Recht und Strafrecht für Anfänger sehen für mich fast schon nach Klausurniveau aus - auf jedenfall einfacher als die beiden Hausarbeiten die es damals für uns gab (”Eröffnungswehen” und “Schuhgeschäft”).

Eine kleine Neuerung hat sich erstmals in die kleine BGB Hausarbeit eingeschlichen:

Die Arbeit darf einen Umfang von 7.000 Wörtern (ausgenommen die Nachweise in den Fußnoten) nicht überschreiten. Neben der gedruckten ist auch eine digitale Version in einem mit Microsoft Word 2003 kompatiblen Format auf einem Datenträger (3,5“-Diskette oder CD-ROM) oder durch Übermittlung an die E-Mail-Adresse wortkontrolle[at]uni-bayreuth[.]de einzureichen.

Bisher blieb uns eine genaue Wortanzahl-Vorgabe erspart, dafür gab es eine genaue Seitenangabe. Was die bekannten Textverkürzungsmaßnahmen ermöglichte. Damit ist jetzt wohl erstmal Schluss, zumindest Wort/Zeichenabstand verringern u.ä. bringen nun keinen gewünschten Vorteil mehr. Hat natürlich auch etwas mit dem Gebot der Fairness usw. zu tun, dass jeder die selben Regeln beachten muss. Mein erster Gedanke als ich von der einzureichenden digitalen Version gehört habe war die Feststellung von Plagiaten. Aber obwohl es schon jetzt Software gibt die das automatisch übernehmen kann (wofür die Hausarbeiten in digitaler Form ein leichtes Fressen wären) glaube ich nicht, dass man (gerade am Klippel Lehrstuhl ) zu solch drastischen Maßnahmen greifen wird. Noch nicht.

Aber auch die anderen Lehrstühle haben angezogen: So findet man jetzt bei einigen die unmissverständliche Angabe, dass bei einer maximalen Seitenanzahl von 25 Ausführungen ab Seite 26 nicht mehr korrigiert werden (was trotz des leicht missverständlichen Wortlauts wohl nichts anderes bedeutet, als dass einem schlimmstenfalls das Ergebnis fehlt). Andererseits habe ich noch von keinem gehört der es schon vor dieser genauen Regelung gewagt hat die Seitenanzahl zu überschreiten (von der eigenen Unterschrift, Datum, Ort als Echtheitsgarantie mal abgesehen).

Den längsten Bearbeitervermerk findet man in der großen Strafrecht Hausarbeit. Dort werden auf einer halben Din A4 Seite detailiert die formalen Vorgaben erläutert. Inklusive Androhung der Folgen bei einem Verstoß gegen eben jene Vorgaben:

Jegliche sonstige Veränderung, insbesondere Änderungen der Skalierung oder Laufweite, die zwar unter formaler Einhaltung der Vorgaben zu einer tatsächlichen Platzersparung führt, stellt eine unzulässige Umgehung der Formvorschriftendar und führt zu deutlichem Punktabzug.

Ich selbst werde mich diesmal mit groß BGB begnügen. Zeit seine Erbrecht Kenntnisse zu erweitern. Wobei der Schwerpunkt wohl eher auf anderen Punkten liegt. BGB AT, Schuldrecht und ein bißchen Sachenrecht dazu, sollte machbar sein. Lösungsvorschläge sind wie immer willkommen.

Im folgenden noch alle 6 Hausarbeiten der Uni Bayreuth im WS 2006/07 für diejenigen, die sich selbst ein Bild davon machen wollen:

Hausarbeit Bürgerliches Recht für Anfänger
Hausarbeit Strafrecht für Anfänger
Hausarbeit Öffentliches Recht für Anfänger

Hausarbeit Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene
Hausarbeit Strafrecht für Fortgeschrittene
Hausarbeit Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Abonnieren Sie meinen RSS Feed!!

Beiträge mit ähnlichem Thema:


2 Comments

speak up

Add your comment below, or trackback from your own site.
Subscribe to these comments.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

You can use these tags:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

:

:


« Schäferhundebesitzerkulturhochburg Bayreuth
» Einschreibungszeit
Copyright © 2005-2008 Jurablog. All rights reserved.