Ein ruhiger Freitag, ohne die störende Müdigkeit. Während die Rosenau zur Hälfte aus Jurastudenten zu bestehen schien stand für mich gestern Nacht nichts außer ein paar Glückwünschen an die Jurastudentin auf dem Plan. Und da die Tutorien etc. ohnehin erst nächste Woche anfangen sogar mal eine Stunde länger schlafen. Woohooo!
In erdrückender Dunkelheit begann dann um 10 Uhr Schuldrecht AT bei Prof. Brehm. Er verzichtete darauf im abgedunkelten Audimax das Licht anzuschalten, die einzige (umso hellere) Lichtquelle war der Projektor neben dem Pult. Aber die Müdigkeit wollte trotzdem nicht wieder kommen, erstaunlich was 1-2 Stunden mehr Schlaf ausmachen. Die Reihen waren zwar etwas lichter als gestern, dafür verließ aber auch niemand mehr im Minutentakt die Vorlesung. Bei einigen ist nach der gestrigen Vorlesung wohl ohnehin der Entschluss gefallen sich den Stoff komplett aus einem Lehrbuch anzueignen statt den ausgeschmückten Erzählungen von Prof. Brehm zu folgen. Inhaltlich gab es heute recht ausführlich die Pflichten aus dem Schuldverhältnis erklärt. Was ist eine Hauptleistungspflicht und wie sieht es mit der Haftung des Schuldners aus. Dazu noch ein Ausflug zu unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), das Versprechen eines Lohnes für Ehevermittlung (§ 656 BGB), Spiel und Wette etc. Was Looschelders auf einer Viertel Seite abhandelt nimmt dann inklusive Beispielen mit Einbeziehung des Publikums locker eine halbe Stunde in der Vorlesung ein. Finde ich mit allen ausführlichen Beispielen insgesamt immer zu lang. Aber das ist nunmal sein Stil, da wird sich nichts dran ändern, egal wieviele die Veranstaltung nach Minuten verlassen.
Für die 2. Semester stand dann pünktlich um 12 der beliebte Run auf die besten Termine einer Propädeutischen Übung an, diesmal die Grundrechte PÜ. Ich habe mir den Spaß diesmal geschenkt und bin erst eine Stunde später hin, außer einer Liste waren da noch auf allen Listen Plätze frei, hat sich also gelohnt sich keiner Lebensgefahr auszusetzen. :) Als letztes stand noch die BGB Übung bei Prof. Klippel auf dem Programm. Nachdem erstmal eine halbe Stunde mit dem Austeilen von Rechtsgeschichte Scheinen etc. vergangen ist blieb noch eine Stunde für den einzigen Fall vor der ersten Klausur. Stellvertretung und Anfechtung waren die Hauptthemen, verbunden mit dem dringlichen Rat genau diesen Stoff für die Klausur zu lernen. Sehr viele Möglichkeiten bleiben ihm aber auch nicht, wenn der Stoff der Klausur von ihm auf reine Rechtsgeschäfte des BGB AT eingeschränkt wurde. Sollte machbar sein. Das Beste aber: Die Zwischenprüfung (vor der es nur noch einen Fall geben wird) wird ebenfalls eine reine BGB AT Klausur. Besser gehts nicht. Schönes Wochenende!