Studium

Altes und Neues

26.04.2006 | 2 Comments

Gestern wurden endlich der Zeitplan für die Übung im Bürgerlichen Recht veröffentlicht. Mit einer recht skurrilen Einteilung, die in etwa so aussieht: Ein Fall - eine Klausur - ein Fall - eine Klausur usw. (Rückgabe der Klausuren, Hausarbeit etc. mal nicht berücksichtigt). Normalerweise wären mind. zwei neue Fälle vor einer Klausur Standard gewesen, vermutlich hat man aus der Vielzahl an Vorkorrekturanträgen wegen Studienortwechsel im letzten Semester gelernt und diesmal die Klausuren dementsprechend vorgezogen, dass die letzte Klausur in der letzten Übungsstunde noch zurückgegeben werden kann. Das wirft die interessante Frage auf, wie Prof. Klippel, der dieses Semester die Übung leiten wird, die Klausuren gestaltet. Das System ” ein Fall - eine Klausur” legt doch die Vermutung nahe, dass die Klausuren ziemlich fallorientiert werden können. Einige Abweichungen hin oder her - aber es lässt hoffen. Zumal Klippels Vorliebe für BGB AT und eher geringes Interesse am (neuen) Schuldrecht das Ganze wohl wieder auf eine reine BGB AT Klausur hinauslaufen lassen werden. Freitag wissen wir mehr, zur besten Zeit (14-16 Uhr )


Dazu hatten wir zum ersten Mal Sicherheits- und Polizeirecht bei Prof. Möstl der seit einem Semester auch schon das Amt des Studiendekans inne hat. Direkt im Anschluss daran, ebenfalls bei ihm, Kommunalrecht. Bei vielen anderen wäre so ein vierstündiger Block wohl spätestens nach der Hälfte mit sinkendem Interesse und Konzentration bedacht worden (zumal das spannendere Thema ohnehin am Anfang stand), aber Prof. Möstl hat eine didaktisch sehr ansprechende Vortragsweise, die es ohne ausschweifend zu werden auf den Punkt bringt. Hinweise auf wirklich (examens)relevante Themen und detailierte Erklärungen bei den komplizierten Punkten inbegriffen. Insgesamt also eine Eigenschaft, die besonders bei Konzentrationszehrenden Fächern wie Kommunalrecht von Vorteil sein kann.

Ein bißchen unglücklich lief danach das Zeitmanagement mit der anschließenden Grundrechte Vorlesung bei Prof. Lepsius. Während Prof. Möstl unter Berücksichtigung der alltäglichen Mensa Rush Hour zwischen 11.45 und 12 Uhr die Kommunalrecht Vorlesung auf 10 Uhr s.t. vorverlegte, damit wir um 11.30 Uhr noch Essen gehen können ohne mit darauf folgenden Veranstaltungen in Zeitprobleme zu kommen, hatte Prof. Lepsius ähnliche Gedanken: Er zog die Grundrechte Vorlesung auf 12.00 Uhr vor, damit wir noch um 13.30 Essen gehen können. Nett gemeint, letztendlich bleibt (zumindest in meinem Fall) damit aber wieder nur eine halbe Stunde Zeit für Mensa, was - Rush Hour hin oder her - recht knapp bemessen ist. Aber nachdem der Großteil der 2. Semester es sich so gewünscht hat… Ich werde es überstehen, genauso wie die Grundrechtevorlesung von Prof. Lepsius. Der Mann hat eine angenehm ironische Art, die sich durch die gesamte Vorlesung zieht und den Stoff doch merklich auflockert. Auch, dass er verstärkt auf Kommunikation mit seinen Zuhörern setzt und ein veranstaltungsbegleitendes Skript mit den wichtigsten Entscheidungen anbietet spricht nur für die Veranstaltung. Zur Grundrechtsauffrischung also bestens geeignet.

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