Studium

Vorlesungsbeginn

25.04.2006 | 6 Comments

Gestern war es soweit, das vierte Semester begann offiziell in Bayreuth. Schlagartig füllte sich der Campus wieder und die Wartezeiten in der Mensa wuchsen ins gewohnt Unerträgliche. Los ging es für mich gestern mit Prof. Emmerich und Schuldrecht BT, da Verfassungsprozessrecht wie vermutet ausgefallen ist. Vielleicht eine gute Gelegenheit Schuldrecht wieder ein bißchen aufzufrischen. Auch wenn Montag morgen 8.15 Uhr manchen eventl. zum Weiterschlafen einlädt habe ich mir doch vorgenommen es dieses Semester konsequent durchzuziehen, jeden Morgen um 8 Uhr in der Uni zu sein. Es hat sich bei mir als am effektivsten herausgestellt, kontinuierlich jeden Tag zur selben Zeit aufzustehen - vorausgesetzt mein minimaler Schlafbedarf wird dabei nicht unterschritten.


Prof. Emmerich begann seine Vorlesung in gewohnter Manier, wie er auch schon seine Handels- und Gesellschaftsrecht Vorlesung im letzten Semester begonnen hatte: Ein kurzer Schwenker auf seine langjährige Richterlaufbahn, ein Ausblick auf das schier unendlich weite Feld des Zivilrechts, wie unwissend wir in unserem jetzigen Stadium sind und, dass man es nur mit Disziplin und Fleiß zu etwas bringen kann. Das gewohnte Programm eben - mit den gewohnten Reaktionen der 2. Semester. Von diesen einschüchternden Worten zu Beginn abgesehen, gab es jedoch wie erwartet nichts auszusetzen, fachlich ist der Mann nach wie vor Top, kann von relevanten, berufsbezogenen und realitätsnahen Fällen berichten und schafft es mit etwas Ironie und Humor auch etwas anstrengendere Themen aufzulockern.

Danach stand eine zweistündige Strafrecht BT Vertiefung bei Prof. Bosch auf dem Programm, dem Nachfolger von Prof. emerit. Dr. Dr. h.c. Harro Otto. Prof. Bosch hielt bereits vor einem Jahr die Strafrecht BT Vorlesung und wird parallel dieses Semester die großes Strafrecht Übung leiten, weshalb auch die große Strafrechtshausarbeit von ihm gestellt wurde. Ergänzend dazu nun die Strafrecht BT Vertiefungsvorlesung die sich hauptsächlich an den Themen der Hausarbeit, bzw. seinen bevorzugten Themen orientiert. Die erste Stunde beschäftigte sich mit Urkundendelikten in jeglicher Variation anhand kleiner Fälle. Finde ich relativ gut, das Erarbeiten (bzw. Wiederholen) von Stoff mit kleinen Beispielfällen, ergänzt durch zahlreiche Beispiele, die er immer wieder einfließen ließ. Prof. Bosch deutete auch an, mit welchen Inhalten sich voraussichtlich die Klausuren beschäftigen werden, aber trotzdem erstmal abwarten, ob ich mich dieses Semester schon an die große Übung heranwage.

Im Anschluss daran gab es noch die kleine Übung im Öffentlichen Recht bei Prof. Gundel. Angelegt als 2,5 stündige Veranstaltung machte er diesmal eher Schluss, trotz offensichtlichem Zeitdruck. Nach einer freundlichen Einführung besprach er den (gewünschten) Aufbau der Zulässigkeit bei Verfassungsbeschwerden, ein Thema welches wir in seiner Hausarbeit umfangreich durchgekaut hatten. Trotzdem war es recht interessant seine Ansichten zum Aufbau zu hören, zumal die Abgabe der Hausarbeit erst in einer Woche ansteht! Er gab auch einen Ausblick auf die anstehenden Klausuren in Ö-Recht, wobei die Information, dass die Zwischenprüfungsklausur im Juli hauptsächlich (oder doch gänzlich?) über Grundrechte gehen wird, sicher am interessantesten ist. Wäre nach den verheerenden Ergebnissen der kleinen Ö-Recht Übung aus dem letzten Semester auch etwas viel verlangt gewesen eine Staatsorganistaionsklausur zu schreiben. Aber so wie es derzeit aussieht (1. Klausur GG, 2. Staatsorga, 3. GG) sollte es machbar sein.

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