Es ist soweit. Pünktlich um 11 Uhr heute Morgen begann die sog. Landrush-Phase für .eu Domainregistrierungen. Nach den beiden Sunrise-Phasen, die Unternehmen und Namenseignern vorbehalten waren, darf ab heute nun jeder offiziell .eu Domains registrieren. Nur wenige Minuten nach 11 Uhr waren die EURid Server und die der deutschen Registrare (u.a. United Domains, Strato, 1und1 etc.) kaum noch zu erreichen, man spürte den Ansturm deutlich. Passend zu der Meldung, dass bald die zehnmillionste .de-Domain registriert wird und Deutschland damit nach wie vor hinter 50 Millionen .com Domains an Platz 2 liegt, haben sich auch die Deutschen bei der .eu Domain Registrierung mächtig ins Zeug gelegt: Laut stündlich aktualisierter EURid Statistik inklusive der Sunrise-Phasen mehr als 100.000 .eu Domains allein aus Deutschland. Insgesamt gab es bisher mehr als 550.000 .eu Domain Registrierungen.
Der Start war aber auch anderweitig problematisch, wie heise detailiert berichtet: So gab es einen sprunghaften Anstieg auf 1500 Firmen, die als Registrar auftreten dürfen. Da man nichteinmal die Inhaber der Firmen überprüft finden sich in der offiziellen Liste somit viele ähnlichklingende Ltd. und andere Geschäftsformen aus oftmals den selben Städten. Der Sinn des Ganzen? Pro Registrar sind maximal 5 IP Adressen zugelassen um Domains zu registrieren. Je mehr Firmen, desto mehr IP Adressen, desto größer die Chance relevante und wichtige .eu Domains zu registrieren. Um wieder eine kleine Anspielung auf die Ö-Recht Hausarbeit zu bringen: Von Chancengleichheit der einzelnen Parteien kann also keine Rede sein. ;) V.a. kleiner Firmen seien dadurch benachteiligt.
Ein anderes Beispiel für eine deutliche Ungleichbehandlung [sic!] findet man beispielsweise bei der Domain oel.eu. Für diese prägnante Domain hatten sich mehrere große Ölkonzerne bemüht. Den Zuschlag bekam, angeblich weil er nationale Markenrechte geltend machte, jedoch ein anderer Unternehmer. Was aus der Seite geworden ist kann man sehen. Wie das möglich wurde? Wenn man der Quelle glauben schenken darf, dann nur weil Markenrechte in Österreich, Belgien und abgeschwächt auch in den Niederlanden und Zypern (woher der oel.eu Besitzer auch stammt) viel leichter zu erhalten sind. Bereits im Vorfeld der Sunrise Phasen gab es ja einige Proteste gegen die aufwendige Vergabepraxis des deutschen Patent- und Markenamtes. Und welches Glück im Spiel war als Privatmann shopping.eu mit einem geschätzten Wert von 300.000 Euro zu erhalten?
Ich selber habe derzeit auch noch einige .eu Domain Registrierungen laufen, vorsichtshalber bei mehreren Registraren mit unterschiedlich langen Wartelisten beantragt. Sollen sie sich drum prügeln solange die Domain am Ende bei mir landet. Die Ergebnisse stehen noch aus, angeblich kann ab heute Abend damit gerechnet werden. Ich warte gespannt!
Nachtrag: Wenn ich einem der Domain Registrare Glauben schenken darf, dann wird es noch bis zu einer Woche dauern, bis alles sicher und fest ist. EURid hat whois abgeschaltet und ist einfach überrollt von dem Ansturm.
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Eines Tages von 2003 interessierte sich das Bundespresseamt von Berlin für ein .de - Kanzlerbild aus einem Fernsehen in Montabaur, Fröchpfortstrasse. Dieses Bild war nur eine Fiktion, eine Fabelperson und eine Vorstellung. Das Bundespresseamt erkannte aber seine eigene Tagesschau-Marionnette und wollte sie haben. Zum Unglück des Bundespresseamts stand der Fernseher des Internetdichters im Haus von Dr. Kukuk, Star - Anwalt vom Tiergarten: nicht in Berlin sondern in Montabaur. Diplom Kaufmann, Dr. Jur. Kukuk ist ein Mann des Wahren Wortes. Resolut schützte er seinen Mieter gegen die 6 monatige Freiheitsbedrohung aus dem Landgericht Berlin.
DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT
Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.
Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.
Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung.
UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG
Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann. Buchstaben und Begriffe können allerdings nur so frei sein, wie die Dichter, Denker und Institutionen, die sie nutzen.