Passend zum Thema der kleinen Ö-Recht Hausarbeit in Bayreuth gestern ein kleiner Artikel in der Financial Times Deutschland: “Fifa erlaubt Fotos von Fußball-WM im Internet”.
Der Einigung ist anscheinend eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem Fußball-Weltverband Fifa und dem Weltverband der Zeitungen WAN vorausgegangen, bei der die Fifa anfangs nur eine bestimmte Anzahl an Bildern pro Spiel erlauben wollte, die erst zwei Stunden nach Spielende online verfügbar sein sollten. Grund sei der Schutz von Sponsorenrechten teilte die Fifa mit. Letztendlich konnte man sich aber doch auf eine uneingeschränkte Dokumentation einigen, da die Fifa erkannt hat, dass ” die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Sinne einer transparenten Informationspolitik, die der Pressefreiheit entspricht, gleich zu behandeln ist”, so Fifa-Präsident Joseph Blatter.
Schwer vorzustellen, wie man eine solche “Informationssperre” rein technisch durchsetzen will. Und was, wenn doch ein Bild vorher im Internet erschienen wäre? Schadensersatzforderungen? Von der rechtlichen Seite ganz zu schweigen - vermutlich hat diese drohende Grundrechtsgefährdung die Fifa dann auch zum Einlenken bewegt.
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Abonnieren Sie meinen RSS Feed!!




apropos kleine ö-recht Hausarbeit….
wie schaut des eigentlich aus, wenn statt § 7 VIII Rundfunkstaatsvertrag in der vorgabe Art. 7 VIII Rundfunkstaatsvertrag steht!?!?
wie kann man hier was prüfen, bzw umdeuten, da es ja überhaupt keinen Art. 7 gibt?!
Weil wir es nicht an einem speziellen RStV festmachen sollen, heißt ja auch “Bundesland Y” und nicht Bayern. Wird wohl bewusst so da stehen um es allgemein zu halten.