Als ich mit dem Jura Studium begonnen habe gab es eine Reihe von Einführungsveranstaltungen. U.a. beschäftigte sich eine dieser Veranstaltungen, die von unserem damaligen Dekan abgehalten wurde, mit dem Thema der (bayerischen) Zwischenprüfung in Jura. Schon nach kurzer Zeit kam er zu dem Ergebnis, dass nach zweimaligem Nichtbestehen der rechtswissenschaftlichen Zwischenprüfung (in einem der 4 Teilgebiete) entweder noch ein 3. Versuch (und somit eine 2. Wiederholung) möglich wäre – oder aber die Flucht nach Österreich.
Das dem deutschen relativ ähnliche österreichische Recht soll also als Ausweg aus dem nicht bestandenen deutschen Jura-Studium helfen. Dass “Auswandern” nicht ein Bayreuther Geheimtipp ist zeigt dieser Spiegel Artikel deutlich. Studenten aller Fachrichtungen suchen im Süden ihr Heil. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juli 2005 die österreichische Sperrregelung für den Zugang neuer ausländischer Studenten aufhob ist der Zustrom ungebrochen.
Dass allerdings nur österreichische Universitäten der Ausweg aus einer nichtbestandenen Zwischenprüfung in Bayreuth sind ist so nicht richtig, denn schon der Blick 300km weiter nach Westen zeigt, dass es auch anders geht. In Baden-Württemberg, genauer gesagt in Tübingen ist (ähnlich wie in Jena) Jura nicht zulassungsbeschränkt, ein Wechsel von Bayreuth wäre also problemlos möglich! Aber was ändert das an der nichtbestandenen Zwischenprüfung wird sich mancher nun fragen? Die Bayreuther (oder Bayerische) Zwischenprüfung ist etwas schwieriger als die Zwischenprüfung in Tübingen. Während hier die Zwischenprüfung eine gesonderte Klausur im Semester darstellt (zusätzlich zu den 3 Scheinklausuren und den dazugehörigen 3 Hausarbeiten in den 3 Fachgebieten) besteht die Zwischenprüfung in Tübingen nur aus den Scheinklausuren. Wer also in Bayreuth schon alle (oder einige) Scheine geholt hat kann nach Tübingen wechseln und hätte damit schon die Zwischenprüfung bestanden.
Damit ist das Problem der Bayreuther Zwischenprüfung jedoch noch nicht ganz vorbei, denn die Bayreuther Universität schickt einen Bescheid hinter her in dem sinngemäß folgendes steht: Zwischenprüfung mehrfach nicht bestanden – Jurastudium vorbei. Und genau hier setzt nun die rechtliche Grauzone ein, die den Wechsel (und das Weiterstudieren) nach Tübingen ermöglicht. Da es offensichtlich nicht geregelt ist, wie mit den unterschiedlichen Bundesländerregeln zu verfahren ist, können Bayerische Studenten trotz nicht bestandener Zwischenprüfung in Baden-Württemberg weiterstudieren. Vielleicht wird es ja irgendwann relevant.
Daß das österreichische Recht dem deutschen “relativ ähnlich” ist, halte ich nach einem Semester Erasmus-Studium in Wien für ein Gerücht. Das ABGB ist um die 100 Jahre älter als das BGB und kennt beispielsweise das Abstraktionsprinzip nicht, und Verfassungs- und Verwaltungsrecht funktioniert völlig anders als in Deutschland. Lediglich das Strafrecht hat diverse Ähnlichkeiten mit der deutschen Lehre, wenngleich die verschiedenen Tatbeständen auch hier gewichtige Unterschiede aufweisen.
Kurzum: Wer sich vorstellen kann, als Jurist später im schönen Österreich zu praktizieren, der soll ruhig sein Jus-Studium in Wien, Salzburg, Innsbruck oder Graz absolvieren. Wen es aber nach dem Studium zurück nach Deutschland zieht, der bleibe lieber hier und stelle sich den hiesigen Bedingungen.
Interessanter Artikel, wusste gar nicht, dass es solche Unterschiede gibt…
Also mir wäre das ja zu riskant auf so eine rechtliche Grauzone zu bauen…