Studium

Nervenkitzel

11.01.2006 | 1 Comment

Montag war die Besprechung der BGB Zwischenprüfung. Üblicherweise werden auch zeitgleich die Ergebnisse online (und per Aushang) veröffentlicht. Schon der Zeitraum von der Abgabe bis zur Rückgabe variiert an der Universität Bayreuth stark: Während an anderen Unis feste Termine gesetzt sind (z.B. Rückgabe immer innerhalb 2 Wochen nach Abgabe) braucht man sich in Bayreuth nicht um solche Zwänge kümmern. Zwar liegt seit Anfang des Semesters in jedem Fachgebiet ein Wochenplan aus, was einen in der jeweiligen Übung erwartet, aber eine Klausurbesprechung kann man ja jederzeit abhalten (oder auch gar nicht wie die letzte Strafrecht Zwischenprüfung die dann in den Sommerferien stattgefunden hätte). Die Bekanntgabe der Klausurergebnisse kann man ja verschieben…
Nicht weniger nervenaufreibend wird es, wenn der Professor erst wenige Minuten vor der Besprechung von einem Kommilitonen darauf hingewiesen wird, dass er die Zwischenprüfungsklausuren nicht, im Gegensatz zu den normalen Scheinklausuren, einfach zurückgeben kann, sondern an das Prüfungsamt weiterleiten muss, die die Ergebnisse dann online stellen. Mir ist schleierhaft, wie er dies bei den Übungen der letzten Jahre gehandhabt hat… Jedenfalls verkündete er (Montag Nachmittag), dass die Ergebnisse gegen Abend, spätestens Dienstag Morgen veröffentlicht werden würden. Viertelstündliches Aktualisieren der Website und Nervösität bei mir vorprogrammiert.

Nachdem jetzt (Mittwoch, 12 Uhr) die Ergebnisse immer noch nicht online waren ein Anruf beim Prüfungsamt. Die Dame am Telefon nahm meinen Anruf schon mit einem Schmunzeln entgegen, ich war sicher nicht der Erste, der heute deswegen anrief. “Der Lehrstuhl hat zugesagt die Ergebnisse heute vorbeizubringen”. Das steht nun zugegebenermaßen in leichtem Widerspruch zur Aussage des verantwortlichen Professors. Ich werde mich weitergedulden müssen. Auch wenn das tatsächliche Eintragen ins System nur Minuten dauert, der Problem liegt woanders. Wenigstens hat die Besprechung am Montag etwas beruhigt. Aber das muss in Jura ja gar nichts bedeuten…

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