Juristisches, Studium

Abtreibung

28.12.2005 | 1 Comment

Agentin J weist heute auf einen Artikel hin, nach dem der Papst (wie nicht anders zu erwarten) “die strikt ablehnende Haltung des Vatikans zu Fragen der Abtreibung und Stammzellenforschung bekräftigt” hat. Weiterhin bezeichnet das Kirchenoberhaupt “Abtreibungen oder Manipulationen an Embryos (als) Straftaten bis hin zu Mord”.

An und für sich keine weltbewegende Nachricht, allerdings hatte meine erste Strafrecht Hausarbeit eben jenes Thema als Schwerpunkt. Zwar war der Sachverhalt 1 etwas komplizierter und umfangreicher (Unterscheidung Preß/Eröffnungswehen, Stadium der Schwangerschaft), die Problematik aber war die selbe. Ab wann ist ein Embryo als Mensch zu behandeln, ist die Infektion mit einer verunreinigten Untersuchungsnadel, die das Embryo zu erst infiziert und später daran sterben lässt als fahrlässige Tötung zu behandeln, wenn die Frau im sechsten Monat schwanger war und Eröffnungswehen bereits eingesetzt hatten?
Im Zuge der Schwangerschaftsabbruchprüfung kam ich somit auch auf den Punkt zu sprechen, ob es sich bei dem beschriebenen Embyro schon um einen Menschen handelt. Insgesamt vier Ansichten habe ich dabei diskutiert, obwohl noch einige mehr möglich gewesen wären (wenn auch weniger diskutabel). Ansicht 1 sah in dem Beginn der Lebensfähigkeit (spätestens nach der 20. Woche) den Übergang zum Menschen (als zu ungenau definiert abgestempelt), Ansicht 2 hält sich an §1 BGB und geht ab dem Ende der Geburt von einem Menschen aus (auch abgelehnt), Meinung 3 nimmt den ersten Ausstoßungsversuch aus dem Mutterleib als entscheidenden Zeitpunkt (auch diese Meinung hält sich etwas zu flexibel welche Wehen nun gemeint sind) und schließlich Ansicht 4, die “mit dem Beginn der Geburt die zeitliche Grenze zwischen Lebensfrucht und Mensch” zieht. D.h. mit dem ersten Einsetzen der Eröffnungswehen wäre das Embryo als Mensch im strafrechtlichen Sinne zu bewerten. Der vierten Ansicht ist zu folgen. ;) 2

Letztendlich hat sich bei mir der behandelnde Arzt somit der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht - was wohl auch ganz im Sinne des Vatikans gewesen wäre. ;) Auch wenn eine Argumentation mit der Bibel wohl wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte…

  1. Download des Sachverhalts (.pdf) []
  2. Andere Ansichten vertretbar []

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